Erfahrung schon seit 1983
Für
Mitglieder
gesetzlicher Krankenkassen
bieten wir auf der Grundlage des § 40 bzw. 111 SGB V
Rehabilitationsbehandlungen
an und für
Patienten mit privater
Krankenkasse werden Krankenhausbehandlungen gemäß OPS 8-918 durchgeführt.
Die Klinik ist auch beihilfefähig.
PLANTARFASCITIS
(Plantarfaszitis)
Manche Autoren schreiben diese Diagnose auch mit z (Plantarfaszitis) und/ oder auch mit zwei i (Plan tarfasciitis).
Der Begriff "Faszi itis" steht für eine Entzündung einer Faszie (= bindegewebige Hülle der Skelettmuskeln), und der Wortteil "Pla n tar" wird mit "die Fußsoh le betreffend" übersetzt. Es liegt also eine Entzündung der Plan tarfaszie bzw. der Fußsoh lenfaszie vor.
Die
Plan
tarfaszie
wird auch als Plantaraponeu
rose bezeichnet. Diese setzt am Fersenbein an und erstreckt sich
über die Fußsoh le zu den
Zehen grund
gelenk
en. Wenn das Fußgewölbe abflacht, so bei Senk- und Plattfüßen, kommt es
zu einer verstärkten Zugbelastung der Aponeurose, wodurch diese anfälliger für
Affektionen (= Störungen, Erkrankungen) wird.
Bei der Plantarfaszitis besteht eine Druckschmerzhaftigkeit des
Fersenbein
s sowie ein ausstrahlender
Fußsohlenschmerz.
Öfters geben die Patienten an, daß der
Schmerz morgens nach dem Aufstehen am
Schlimmsten sei, oder auch in der Anfangsphase beim Gehen.
Die Plantarfascitis wird wegen
der ähnlichen Symptomatik (= Krankheitszeichen)
häufig mit dem hinteren
Tarsaltunnel-Syndrom
verwechselt.
Die Plantarfascitis entsteht meist
durch eine übermäßige Beanspruchung der Fu ßsohle,
nicht selten durch Sport (Langläufer). Sie kann auch die Folge eines
Fersensporn
s
sein.
Medikamentöse Schmerztherapie bei Plantarfaszitis:
Hilfreich sind entzündung
shemmende,
sog. nicht steroidale
Antirheumatika
(=
Rheuma
mittel),
aus dieser Gruppe möglichst lang wirkende und
magen
schonende wie z.B.
Meloxicam.
Besonders magenschonend und auch entzündungshemmend sind die sog. COX-2
Inhibitoren, z.B. Parecoxib
oder Etoricoxib,
allerdings scheint diese Stoffgruppe mit einem Herz-/Kreislauf-Risiko verbunden
zu sein, zumindest bei längerer Therapiedauer. Es bleibt abzuwarten, ob Parecoxib
und
Etoricoxib nicht auch noch vom Markt genommen werden, wie schon andere
Mittel dieser Stoffgruppe zuvor.
Auch werden entzündung
shemmende Salbenverbände empfohlen (z.B. mit Diclofenac-Salbe).
Andere Maßnahmen bei Plantarfaszitis:
Akut (= plötzlich einsetzend, heftig) ist das Auflegen von Eis hilfreich. Man kann auch eine Getränkeflasche ins Eisfach legen und diese dann später wiederholt mit der Fußsoh le abrollen.
Bei länger anhaltenden Beschwerden kann der Orthopäde Schuheinlagen verordnen.
Zunehmend wird eine extrakorporale Stoßwellentherapie propagiert, Studien
dazu sind aber zum Teil widersprüchlich.
Spezielle Schmerztherapie bei einer Plantarfaszitis:
Patienten mit anhaltenden Schmerzen aufgrund einer Plantarfascitis kommen meist dann erst zum
Schmerztherapeuten, wenn die primär fachärztlichen Behandlungen keine
Schmerzlinderung brachten.
Mit der
therapeutischen
Lokalanästhesie
(=
Behandlung mit einem örtlichen
Betäubungsmittel) kann eine Plantarfascitis
meist erfolgreich behandelt werden.
Direkte Infiltrationen mit einem
Lokalanästhetikum
(=
örtliche Betäubungsmittel)
sind allerdings relativ schmerzhaft und eignet sich deshalb kaum zur serienmäßigen,
wiederholten Anwendung.
Besser sind bei einer Plantarfascitis wiederholte Blockaden des N. isch iadicus (Ischias nerv), in hartnäckigen Fällen optimal kontinuierlich mit Katheter.
| Bei der kontinuierlichen Blockade des Nervus ischiadicus wird vorübergehend ein dünner Kunststoffschlauch (Katheter) von der Oberschenkel rückseite her dicht an den Nerv eingeführt. Die Einpflanzung erfolgt in örtlicher Betäubung nahezu schmerzfrei durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht „aufgeschnitten“ werden. |
|
In der Folge wird über
diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen
Dosis, das örtliche
Betäubungsmittel völlig schmerzlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen
kann zur Verabreichung des örtlichen Betäubungsmittel durch den Katheter
hindurch auch eine kleine Pumpe angeschlossen werden. Das örtliche Betäubungsmittel
wird bei dieser Behandlung so dosiert, dass die grobe Kraft erhalten bleibt (bei
gleichzeitiger Hemmung der Schmerzreizleitung), damit begleitend
krankengymnastische Übungsbehandlungen möglich bleiben. Nach längerer
Therapiedauer (z.B. 2-3 Wochen) verbleibt in den meisten Fällen deutliche
Schmerzlinderung, oft aber auch Schmerzfreiheit.
Dieser anhaltende Effekt über die Behandlungszeit hinaus ist u.a. darauf zurückzuführen,
daß bei dieser Blockadebehandlung auch die sog. vegetativen Nerven betroffen
sind, woraus eine sehr deutliche Durchblutungssteigerung resultiert. Dies ist
der Grund, warum diese Behandlungsmethode besonders bei Schmerzen, die durch
entzündliche (Plantarfascitis
!) oder auch degenerative (=
abnutzungsbedingte) Prozesse entstanden sind, hilfreich ist. Eine
uralte medizinische Weisheit besagt, daß unter einer guten Durchblutung
entzündliche Prozesse sicher abheilen.
Nach
neueren Erkenntnissen vermag eine solche Blockadebehandlung auch das „Schmerz
gedächtnis“
im Gehirn zu löschen, auch bei einer chronischen Entzündung der Plantar
faszie.
Daß Lokalanästhetika (= örtliche Betäubungsmittel) auch entzündungshemmend wirken, ist zwischenzeitlich wissenschaftlich erwiesen. Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, so klicken Sie hier.
In dieser Datei werden weitere Ursachen für Fußsohlenschmerzen beschrieben: www.fusschmerzen.de/fusssohlenschmerzen (einfach anklicken).
Die invasiven (= in den Körper eindringenden) Therapiemethoden der speziellen Schmerztherapie setzen eine sehr gründliche fachärztliche Ausbildung voraus, weshalb sie nur in wenigen therapeutischen Einrichtungen angeboten werden können. Insbesondere sind die kontinuierlichen Blockaden mittels eingepflanztem Katheter in Deutschland nur in ganz wenigen Schmerzzentren (Schmerzkliniken) durchführbar, so z.B. in Bad Mergen theim.
Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.eu (einfach anklicken).
Das Bundesministerium für Gesundheit teilt auf der Web-Seite der Bundesregierung mit, dass alle Versicherte (also auch ältere Patienten) einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation haben und sich ihre REHA-Klink sogar selbst aussuchen dürfen. Lesen Sie dazu auch einen Brief des Bundesgesundheitsministeriums an die Sozialministerien der Länder als Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen. Dieses Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05 und Hessen ((Az.: L 1 KR 2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen (eine Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst zu)). Das Wahlrecht (gilt auch für Anschlußheilbehandlungen) betrifft nach §9 Sozialgesetzbuch IX nicht nur Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, sondern alle gesetzliche Rehabilitationsträger, also auch Rentenversicherungen oder Unfallversicherungen. Die deutsche Gesellschaft für medizinische Rehabilitation hat dazu eine informative Broschüre herausgegeben: http://www.degemed.de/pdf/Klinik_nach_Wunsch.pdf.
Die Klinik im Film - Zu einem 3-min. Fernsehbeitrag über Schmerzbehandlungen gelangen Sie hier (einfach anklicken).
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